Ingenieurbüro Funke - Hauptuntersuchung

Amtliche Fahrzeug-untersuchungen

Erhalten Sie hier einen Überblick über unsere amtlichen Dienstleistung, die wir im Namen und in Rechnung der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH als Vertragspartner durchführen dürfen. 

Übersicht

Hauptuntersuchung

Nach §29 StVZO müssen alle Fahrzeuge und Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben, regelmäßig zu einer Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Die AU, neuerdings „UMA“, dient der Überprüfung des Abgasverhaltens zugelassener Kraftfahrzeuge.

Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen (z.B. Tieferlegung) begutachten wir als GTÜ- Vertragspartner die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

„Vollgutachten“ nach §21 StVZO

Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R, S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von unserem Unterschriftsberechtigten

Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung

Weitere amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Sicherheitsprüfung (SP)

Die Sicherheitsprüfung (SP) nach Anlage VIII § 29 StVZO ist eine zusätzliche umfangreiche Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung für Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und deren Anhänger

Oldtimergutachten

Die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Prüfung nach BOKraft

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft

Prüfung von Gefahrguttransporten (ADR)

Die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt).

Technischer Dienst

Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt

Umweltplakette

Über den Erwerb einer Feinstaub- / Umweltplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. 

Kostenübersicht

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Kostenstruktur unserer Hoheitlichen Tätigkeiten. Preisanfragen für unsere Sachverständigen Dienstleistungen beantworten wir Ihnen gerne per Telefon oder Mail.

Weitere Informationen

Sie haben weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht uns per E-Mail oder Telefon zu fragen.

Kontaktdaten

Ruf Sie uns an

(04962) 99580