Unfallverhütung
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollte an oberster Stelle stehen. Um auch bei der Nutzung Ihrer Betriebs- bzw. Arbeitsmittel immer den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu entsprechen, führen wir für Sie die Prüfung Ihrer Betriebsmittel nach DGUV (UVV) durch.
Überblick
Die Betriebsmittel in Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen durch Sachverständige bzw. befähigte Personen zu prüfen. Diese Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Diese Betriebsmittel sind z.B. :
- Fahrzeug – Hebebühnen
- Dienstfahrzeuge
- Hubladebühnen / Arbeitsbühnen
- Rolltore / Sektionaltore
- Flurförderzeuge / Gabelstapler
- LKW – Ladekräne / Laderampen
und viele mehr.
Auf der Liste fehlt eines Ihrer Arbeitsmittel? Kein Problem. Rufen Sie bei uns an, um zu erfahren ob wir befähigt sind Ihr Arbeitsmittel nach den geltenen DGUV – Vorschriften zu prüfen