Arbeitssicherheit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen die Aufgabe für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb damit auch sie als Arbeitgeber alle Pflichten des deutschen Arbeitssicherheitsgesetz (kurz ASiG) erfüllen können.
Überblick
Ein Arbeitgeber oder Unternehmer ist nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens verwantwortlich, sondern auch für die Sicherheit seiner Mitarbeiter.
Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber das deutsche Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz – Arbeitsischerheitsgesetz (ASiG) ins Leben gerufen.
Im Arbeitssicherheitsgesetzt steht ganz klar, Arbeits- und Gesundheitsschutz von Mitarbeitern innerhalb eines Unternehmens ist Pflicht des Arbeitgebers. Weiter heißt es, dass der Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen hat, um die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten zu können.
Sie können als Arbeitgeber einer unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können. Wir unterstützen Sie dabei und beantworten gerne alle Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit.