Ingenieurbüro Funke - Hauptuntersuchung

Technischer Dienst der GTÜ

Erhalten Sie hier einen Überblick über die Dienstleistungen des Technischen Dienstes der GTÜ, die wir Ihnen durch unsere Unterschriftsberechtigten anbieten können.

Übersicht

Vollgutachten nach §21 StVZO

Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R, S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von unserem Unterschriftsberechtigten.

Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO i.v.m. § 21 StVZO

Einige Änderungen am Fahrzeug erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise. Die sogenannten Einzelabnahmen führen die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch, um eine erloschene Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO wiederzuerlangen.

Weitere Dienstleistungen des Technischen Dienstes der GTÜ

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Einzelgenehmigung nach Artikel 44/45 VO(EU) 2018/858

Sie sind Hersteller oder Importeuer von Nutzfahrzeugen, PKW oder Anhängern und brauchen eine Genehmigung für Ihr Fahrzeug? Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der notwendigen Gutachten und Dokumentation.

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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) FÜR FAHRZEUGE UND FAHRZEUGTEILE

Sie sind Hersteller von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugen und benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationaem Recht? Wir erstellen Ihnen das benötigte Gutachten und führen erforderliche Prüfungen durch.

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Teilegutachten

Sie sind Tuner oder Hersteller von Fahrzeugteilen wie:

  • Tieferlegungen
  • Sportauspuffanlagen
  • Spoiler und Luftleiteinrichtungen, Bodykits
  • Leistungssteigerungen für Motoren
  • Bremsanlagen

Die GTÜ erstellt Teilegutachten sowie Teilegenehmigungen (ABE, EG-/ECE-Genehmigungen).

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TYPGENEHMIGUNG

Sie sind Fahrzeughersteller und wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach nationalen, EG- oder ECE-Vorschriften?

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen dafür relevanten Themen.

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ADR-Zulassungsbescheinigung

Sie benötigen als ADR-Fahrzeugbauer oder ADR Spediteur eine ADR Zulassungsbescheinigung für ein neues Fahrzeug oder als Ersatz für eine abgelaufene Zulassungsbescheinigung?

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Anfangsbewertung

Sie produzieren Einzelfahrzeuge in großer Stückzahl? Vielleicht ist es für Sie interessant diese Fahrzeuge über eine nationale Kleinserie, eine EG-Kleinserie oder gar eine uneingeschränkte Typgenehmigung genehmigen zu lassen.

Kostenübersicht

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Kostenstruktur unserer Hoheitlichen Tätigkeiten. Preisanfragen für unsere Sachverständigen Dienstleistungen beantworten wir Ihnen gerne per Telefon oder Mail.

Weitere Informationen

Sie haben weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht uns per E-Mail oder Telefon zu fragen.

Kontaktdaten

Ruf Sie uns an

(04962) 99580