Schadengutachten
Pech gehabt? Unsere qualifizierten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen erstellen für Sie ein Gutachten an, damit Sie die volle Schadensersatzleistung erhalten.
Unsere Sachdengutachten dokumentieren den Schaden und die daraus resultierenden Reparaturkosten und sichern darüber hinaus Beweise am Fahrzeug.
Überblick
Nach einem Verkehrsunfall sollte man stets einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einschalten.
Verkersrechtsanwälte und Kfz-Sachverständige weisen öfter darauf hin, dass zunehmend dazu übergagangen wird, nach einem Verkehrsunfall auf Hinzuziehung eines Kfz-Sachverständigen zu verzichten. Viele Geschädigte, die unverschuldet einen Unfall erleiden, wissen überhaupt nicht, dass sie das Recht haben, einen Sachverständigen ihres Vertrauens einzuschalten.
Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Versicherer erklärt, das er bereit ist, ohne Kfz-Sachverständigen diesen Schaden zu regulieren.
Als Kfz-Sachverständiger dienen wir als neutraler Betrachter des Schadens und gewährleisten so, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.
Häufig gestellte Fragen
Sie hatten kürzlich einen Verkehrsunfall und haben noch offene Fragen zum Thema Schadengutachten und dessen Erstellung? Hier erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht uns persönlich zu kontaktieren.
Brauche ich für die Schadensaufnahme einen Termin?
Grundsätzlich nicht. Falls Sie Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher im Straßenverkehr bewegen können, können Sie ohne Termin an einen unserer Standorte vorbeikommen. Der Schaden wird dann vor Ort von einen unserer Kfz-Sachverständigen aufgenommen.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrtauglich, wie kommt es zur Schadensaufnahme für das Gutachten?
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich sein, können Sie uns gerne kontaktieren. Es wird ein kurzfristiger Termin für die Besichtigung ausgemacht und der Kfz-Sachverständige fährt zum Standort des Fahrzeuges, um den Schaden vor Ort aufzunehmen.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind und es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, haben Sie als Geschädigter immer das Recht auf einen selbst gewählten unabhängigen Kfz-Gutachter bzw. Sachverständigen. Die Kosten für diesen Gutachter trägt dabei die Versicherung des Unfallgegners.
Sofern Sie den Schaden am Fahrzeug selbst verursacht oder zu verschulden haben beauftragt i.d.R. Ihre eigene Versicherung einen Kfz-Sachverständigen um Ihren Schaden zu ermitteln.
Müssen die Kosten für das Unfallgutachten vorgestreckt werden?
Nein. Wir lassen Sie bei Schadensaufnahme bzw. Gutachtenaufnahme eine Abtretungserklärung unterschreiben, die es uns erlaubt die Kosten für das Gutachten direkt bei der gegnerischen Versicherung einzufordern. Das geht deshalb, weil der Geschädigte einen Schadenersatzanspruch auf Erstattung der Gutachterkosten hat.