Vollgutachten nach § 21 StVZO
Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R, S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von unserem Unterschriftsberechtigten
Überblick
Für die Zulassung von
- Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung
- Fahrzeugen ohne Fahrzeugpapiere, die länger als sieben Jahre stillgelegt sind, und
- die Zulassung von Importfahrzeugen, die außerhalb der EU bereits im Verkehr befindlich waren
ist in Deutschland ein „Vollgutachten“ erforderlich. Die Begutachtung im Rahmen des §21 StVZO führen unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch.