Audi Quattro - Sportwagen

Einzelabnahme

Einige Änderungen am Fahrzeug benötigen eine gesonderte Untersuchung. Erhalten Sie einen Überblick über unsere Dienstleistung der Einzelanahme nach § 19 (2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO.

Überblick

Sowohl

  • Fahrzeugumbauten
  • Aufbauten
  • individuelles Tuning
  • ehemalige Sonderfahrzeuge
  • Änderungen der Fahrzeugart oder
  • Wohnmobilumbauten

erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise. Die sogenannten Einzelabnahmen führen die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch, um eine erloschene Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO wiederzuerlangen.

Prüfung der Radaufhängung am PKW