Prüfingenieur bei Hauptuntersuchung

Technischer Dienst

Mit unseren Unterschriftsberechtigten des im Jahre 2009 gegründeten Technischen Dienstes der GTÜ, sind wir nun in der Lage, noch mehr amtliche Dienstleistungen im Bereich Kfz-Prüfwesen anbieten zu können. 

Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge bzw. „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO oder die Zulassung von Importfahrzeugen nach § 13 EG-FGV, wir sind der richtige Ansprechpartner. 

Überblick

„Vollgutachten“ nach §21 StVZO

Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von unserem Unterschriftsberechtigten.

Einzelgenehmigungen nach §13 EG-FGV

Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKWs oder Anhängern?Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung dafür?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Gutachten, damit Sie Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe genehmigen lassen können. 

Kleben der HU-Plakette (FOTO: GTÜ)