Nutzfahrzeug - LKW über 7,5 to ZGG

Sicherheits-prüfung (SP)

Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und deren Anhänger müssen, aufgrund ihrer höheren Belastung oder besonderen Transportgut, im Straßenverkehr besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen.  

Um diese Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können, gibt es die regelmäßige Sicherheitsprüfung (kurz SP genannt). 

Als Vertragspartner der GTÜ führen wir für Sie die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO durch.

Überblick

Ein weiterer Teil einer vollständigen Betreuung Ihres Unternehmer-Fuhrparks ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO an Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und deren Anhänger.

Durch den permanenten Anstieg der Ansprüche an Fahrzeugsicherheit im Bereich des Transportwesens ist die Sicherheitsprüfung für diverse Fahrzeuge neben der Hauptuntersuchung verpflichtend.

Ob Ihr Fahrzeug wieder zu einer Sicherheitsprüfung muss, erkennen Sie an der am Fahrzeug angebrachten Prüfmarke oder dem letzten Prüfbericht.

An unseren Standorten in Aschendorf und Sedelsberg führen wir für Sie jederzeit die Sicherheitsprüfung durch. Gerne informieren wir Sie über notwendige Schritte, damit wir auch bei Ihnen in der Werkstatt die SP durchführen dürfen. 

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

 

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