Taxi - BOKraft pflichtig

BOKraft

Sie sind in der Personenbeförderungs Branche tätig? Wir führen für Sie die Untersuchungen zur „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“ durch.

Überblick

Unsere Prüfingenieure sind durch unsere Vertragspartnerschaft mit der GTÜ berechtigt, Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibusse und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durchzuführen.

Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.

Gerne kümmern wir uns um Ihren Fuhrpark. Sie haben Fragen zu unserer Fuhrpark Betreuung? Kontaktieren Sie uns. 

Busunternehmen - Busflotte